Jarltum Folkswang

13.05.2021 23:52
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#1
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Ankündigungen des Jarltum Folkswang


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13.05.2021 23:57 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2021 10:02)
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#2
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gesetzesblatt neumond.JPG - Bild entfernt (keine Rechte)


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14.05.2021 10:52 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2021 10:53)
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#3
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Allgemeines

Folkswang ist ein freiständiges Jarltum auf der größten Insel nordwestlich des Königshofs. Seine hauptstadt ist Jernhal, der Sitz des Jarl Ferothen Asgarioth
Gesetzgebung und Besteueerung gehen einzig und allein von ihm aus, nur der Truchsess hat das Recht auf ein Veto!

Besiedelung

Jedem freien Mann, jeder freien Frau, im Folgenden schlicht "freier Siedler" genannt, steht es frei, in Folkswang zu Siedeln!
Bei der Besiedelung ist allerdings darauf zu achten, den Platz so zu nützen, daß noch mehrere Siedlungen angelegt werden können, keine öffentlichen Gebäude beansprucht werden und das Weiterkommen auf der Hauptstrasse gewährleistet ist. Desweiteren ist es jedem Siedler erlaubt, seinen Gebietsanspruch auf die Stufe zwei, und nach Vorsprechen und Erfüllen einiger Bedingungen auf Stufe drei auszubauen. Stufe vier ist vorerst nicht gestattet, es sei denn, der Jarl erteilt eine Ausnahmeerlaubnis!
Die Siedlungen sollten so angelegt werden, daß sich eventuelle Stufen drei Platz finden, und sich nicht überschneiden!

Forstwirtschaft

Jedem ansässigen Siedler sei es erlaubt, Nutzhölzer anszusetzen und den bestand an Bäumen für sich zu nutzen. Bei der Setzung sei jedoch darauf zu achten, daß Bäume nicht direkt nebeneinander, sondern mindestens fünf Meter(eine Kachel) und bei Eichen sogar zehn Meter voneinander gepflanzt werden. Auch ist es nciht schön anzusehen, Monokulturen anzulegen, ein gemischter Wald ist ein gesunder Wald!

Jagd

Um sich selbst zu versorgen oder sein Handwerk zu fördern, kann das Wild in Folkswang von jedem, auf Neumond lebenden Siedler bejagt werden. Siedler, die nicht in Folkswang beheimatet sind, haben allerdings darauf zu achten, das Wild nicht zu stark zu dezimieren, sodaß ansässige Siedler ihr Auskommen haben. Diese Freijagd gilt bis auf Widerruf!

Bodenschätze

Um vernünftiges Werkzeug, Schmuck und Verschönerungen für die Siedlung herzustellen, sind Bodenschätze unabdingbar. Jeder Siedler in Folkswang möge sich daran bereichern, bedenke aber den Eigennutzung und gehe sparsam mit ihnen um. Unnötiges Ausgraben und verwerfen sei zu vermeiden, auch schlechtes Eisen geben Nägel oder kann am Königshof in Form von Barren verkauft werden! Willkürliches Abschütten in der Landschaft ist strengstens Verboten!
Ortsfremden Siedlern möge die Hebung von Bodenschätzen erlaubt seien, wenn sie regionsbedingtes Erz suchen! Jedoch ist die Absprache mit dem Jarl, um eventuell einen Handel voranzutreiben, Pflicht!

Öffentliche Gebäude und Straßen

Das Umbauen, Verändern oder Beanspruchen von öffentlichen Plätzen und Gebäuden wie Schulen, kapellen oder heiligen Hainen ist strengstens verboten! Die Umgestaltung der Hauptstrasse kann jederzeit mit dem jarl besprochen und ausgeführt werden, wenn die Notwendigkeit bei der Besiedelung besteht!
jeder Siedler in Folkswang sollte bestrebt sein, das Jarltum mit zu gestalten und einen schönen Flecken daraus zu machen!

Militär

Als freie Männer und Frauen ist es jedem erlaubt als Zeichen dafür eine Waffe zu tragen, jedoch sollte das übermäßige Rüsten im Alltag vermieden werden, da es für einfache bauern und Landwirte bedrohlich sein könnte. Fremden Siedlern sei es gewährt, eine Einhandwaffe am Gürtel zu führen! Das unkenntlich Machen durch Visierhelme oder Kapuzen ist nicht gestattet, jeder Durchreisende hat sich zu Erkennen zu geben, und auf Anhalten eines Siedlers von Folkswang Rechenschaft über sein verweilen in Folkswang abzugeben!
Die Verteidigung von Folkswang obliegt dem Jarl, jeder freie Siedler behält das Recht, seine Waffe gegen Aggressoren zu erheben, und sein Leben mit dieser zu verteidigen ohne Konsequenzen zu erleiden!

Strafen und Konsequenzen

Die Urteilsfindung bei Verstössen und negativem Verhalten gegen die Gesetze und Siedler Folkswangs liegt allein beim Jarl, er möge eine gerechte Entscheidung in jedem einzelnen Fall finden!

Abschluss

Jeder Siedler in Folkswang hat ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Jarltums und kann jederzeit beim Jarl vorsprechen! Aktives Handeln und Bemühen für das Jarltum soll nicht unbelohnt werden!
Neu entstandene Siedlungen erhalten eine Starthilfe und können jederzeit in Jernhal um Hilfe ansuchen!

Diese Gesetze, Rechte und Pflichten sind ab sofort gültig! Einspruch dagegen kann jederzeit beim Jarl vorgetragen werden!

Jernhal im Juni 1069
gez. Jarl Asgaritoh


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14.05.2021 11:00
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#4
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Lizenzen und Steuern

In Folkswang gelten die Besteuerung und Lizenzabgaben des Königshofes und sind ausschließlich an den Jarl zu entrichten, dem es auch gestattet ist, Lizenzen zu erteilen! Das erste Siedlungsjahr mag jedoch steuerfrei sein, Lizenzen doch pflichtig zu bezahlen, bevor das Bauwerke abgeschlossen ist! Bei finanziellen Schwierigkeiten kann in Jernhal jederzeit um Hilfe angesucht werden!
Steuern sind spätestens am letzten Tag im Jahr für das vergangene zu begleichen und können auch, allerdings für maximal zwei Jahre im Vorraus bezahlt werden!
Wer sich nicht in der Lage sieht, Steuerschulden zu begleichen, mag beim Jarl vorsprechen, um eine Lösung zu finden!

Generell ist der Jarl die erste Ansprechperson ist Folkswang, auch Ersuchen an den Königshof werden von ihm weitergeleitet oder bearbeitet!


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14.05.2021 11:37
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#5
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Religion

Jedem freien Siedler ist es erlaubt, die Götter anzubeten und zu verehren, die er für richtig hält. Er möge Götzen und Symbole errichten, wie es ihm beliebt und seinen Glauben ausleben. Das Behindern eines Sielder in diesem oder gar die Schikanierung, Beleidigung und die Gefährdung der geistigen und körperlichen Unversehrtheit, ist bei harten Strafen absolut verboten!


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